Wie werde ich Mitglied?
Wie in unseren Statuten festgehalten ist die Förderung und Sichtbarmachung bioarchäologisch arbeitender Kolleginnen und Kollegen eines der Hauptanliegen der BAG. Dennoch steht die ordentliche Mitgliedschaft als Korrespondierendes Mitglied auch allen interessierten Nicht-BioarchäologInnen offen. Folgende Arten der Mitgliedschaft sehen unsere Statuten vor:
- Ordentliche Mitglieder: Sie leisten den vom Vorstand festgesetzten Mitgliedsbeitrag.
- Studentische, ordentliche Mitglieder sind Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Sie leisten einen entsprechend geringeren Mitgliedsbeitrag. Nach Beendigung des Studiums oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres werden sie automatisch zu ordentlichen Mitgliedern.
- Fördernde, ordentliche Mitglieder: Sie leisten ein Mehrfaches des Mitgliedsbeitrages eines ordentlichen Mitglieds, mindestens jedoch den doppelten Mitgliedsbeitrag eines ordentlichen Mitglieds.
- Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen ihrer besonderen Verdienste um die Gesellschaft oder um die bioarchäologischen Fachdisziplinen oder verwandter Forschungsgebiete ernannt werden. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand nominiert, ihre
Ernennung erfolgt durch Wahl (nötig ist eine einfache Mehrheit) in der Generalversammlung. Ehrenmitglieder leisten keinen Mitgliedsbeitrag.
Die Beitrittserklärung kann gleich hier heruntergeladen werden. Wir freuen uns darauf Sie vielleicht bald als Mitglied der Bioarchäologischen Gesellschaft begrüßen zu dürfen!